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Barrierefreiheit nach BFSG: Website gesetzeskonform machen

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Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – Websites, Online-Shops und Buchungssysteme eingeschlossen. Wer betroffen ist, was das Gesetz konkret verlangt und wie die Umsetzung in der Praxis aussieht, beschreibe ich auf dieser Seite. Ich bin André Oehler, Webentwickler in Ludwigsburg, und helfe Unternehmen dabei, ihre WordPress-Website praxisnah und gesetzeskonform zu optimieren.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG richtet sich an Anbieter von Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) – insbesondere E-Commerce, Telekommunikation, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung und E-Books. Reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen.

Von der Pflicht ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen und dabei zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Wichtig: Überschreitet ein Unternehmen auch nur eine der beiden Grenzen, gilt das BFSG in vollem Umfang.

Kurz gesagt: Wer mehr als zehn Mitarbeitende hat oder mehr als zwei Millionen Euro Umsatz erzielt und dabei Verbraucher bedient, muss seine Website barrierefrei machen. Im Zweifel empfehle ich eine rechtliche Einordnung durch eine fachkundige Stelle – ich leiste als Webentwickler keine Rechtsberatung, kann aber die technische Umsetzung der Anforderungen.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für eine Website?

Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die im Kern auf den WCAG-2.1-Richtlinien (Level AA) basiert. Für eine Website heißt das unter anderem:

  • Screenreader-Kompatibilität: sauberer, semantischer Aufbau der Seite, damit Vorlese-Software Inhalte korrekt wiedergibt
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Ausreichende Farbekontraste und anpassbare Schriftgrößen
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ohne Maus
  • Untertitel oder Transkripte für Videos
  • Nachvollziehbare Navigationsstruktur und klare Beschriftung von Formularen
  • Verständliche Fehlermeldungen und ausreichend Zeit für Eingaben
  • Eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit

Viele dieser Punkte klingen nach Kleinkram – in der Summe entscheidend dafür, ob Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen Ihre Website überhaupt nutzen können.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Die Durchsetzung liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Bußgelder sind möglich und können erheblich ausfallen. Mindestens so relevant in der Praxis: Wettbewerber und Verbände prüfen die Einhaltung – Abmahnungen sind ein realistisches Szenario. Und nicht zuletzt spricht jeder unzugängliche Auftritt Menschen ab, die eigentlich Kunden werden wollten.

Der Nutzen jenseits der Pflicht

Barrierefreiheit ist mehr als Formalität. Rund zehn Prozent der Bevölkerung sind auf barrierefreie Websites angewiesen – ältere Menschen, Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, temporär eingeschränkte Nutzer etwa nach einer Operation. Ein Vielfaches davon profitiert indirekt: bessere Lesbarkeit, klarere Struktur, einfachere Bedienung.

Was viele nicht wissen: Die meisten Barrierefreiheits-Maßnahmen sind zugleich SEO-Maßnahmen. Semantische Strukturen, Alternativtexte und klare Navigation sind Signale, die Suchmaschinen auswerten. Wer das BFSG sauber umsetzt, verbessert damit in der Regel auch Ranking und Conversion – nicht nur die Rechtskonformität.

Mein Angebot zur BFSG-Umsetzung

  1. BFSG-Schnellcheck: Ich untersuche Ihre bestehende Website und erstelle eine verständliche Bestandsaufnahme – was ist bereits konform, wo besteht Handlungsbedarf, was hat Priorität.
  2. Umsetzung: Die notwendigen Anpassungen setze ich direkt auf Ihrer WordPress-Website um – Themes, Kontraste, Strukturen, Formulare, Alternativtexte. Auf Wunsch erhalten Sie das Ergebnis auch als Agenturvorlage zur Weitergabe.
  3. Barrierefreiheitserklärung: Erstellung und Einbindung der erforderlichen Erklärung.
  4. Relaunch-Begleitung: Wer ohnehin eine neue Website plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken – das ist deutlich günstiger als Nachrüstung.

BFSG-Umsetzung in Ludwigsburg und Region Stuttgart

Ich arbeite als Webentwickler in Ludwigsburg und betreue BFSG-Projekte in Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Remseck, Stuttgart und dem gesamten Kreis Ludwigsburg – Vor-Ort-Termine nach Absprache, Umsetzung überall im deutschsprachigen Raum möglich.

Kostenlose BFSG-Übersicht

Zum Einstieg können Sie meine kostenlose PDF zur Barrierefreiheit herunterladen – ohne Registrierung, ohne Angabe persönlicher Daten: [Download-Link]

Häufige Fragen zur BFSG-Umsetzung

Gilt das BFSG auch für bestehende Websites?

Ja. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 ohne allgemeine Übergangsfrist für bestehende Angebote. Bestehende Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, genießen je nach Konstellation Übergangsfristen – neue Projekte nicht. Wer heute noch nicht konform ist, sollte zügig handeln.

Muss ich dafür die Website neu bauen lassen?

In den meisten Fällen nein. WordPress-Websites lassen sich häufig mit gezielten Anpassungen – Theme-Korrekturen, Kontraste, Struktur, Alternativtexte, Formulare – in Richtung Konformität bringen. Erst wenn eine Website technisch veraltet oder strukturell ungeeignet ist, lohnt sich ein Neuaufbau. Das klärt der BFSG-Schnellcheck vorab.

Was kostet die BFSG-Umsetzung?

Das hängt vom Zustand und Umfang der Website ab – von einem überschaubaren Betrag für kleine Anpassungen bis zu einem größeren Projekt für komplexe Shops. Nach dem Schnellcheck erhalten Sie von mir eine konkrete, verbindliche Einschätzung. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Nächster Schritt

Sie wissen nicht, ob Ihre Website die BFSG-Anforderungen erfüllt? Lassen Sie es mich prüfen. Beschreiben Sie mir Ihre Website in zwei Sätzen – ich melde mich mit einer ehrlichen Ersteinschätzung.